Während unseres ersten Gesprächs erläutern wir die Kosten unserer Dienstleistungen. Möglicherweise können Sie auf Ihre Rechtsschutzversicherung oder finanzierte Rechtshilfe zurückgreifen. Ist das nicht der Fall, berechnen wir in aller Regel einen Stundensatz. Die Höhe dieses vorab zu vereinbarenden Stundensatzes richtet sich zum einen nach den Erfahrungen und dem Rechtsgebiet des Anwalts, zum anderen aber auch nach der Art, dem Streitwert und der Dringlichkeit einer Sache.

Unsere Dienstleistungen sind hochwertig, unsere Tarife fair. Alternativ können wir ggfs. auch einen Festbetrag oder einen auf Sie zugeschnittenen Stundensatz vereinbaren. Eine Honorarvereinbarung nach dem Grundsatz „No cure no pay“ ist für Rechtsanwälte in den Niederlanden nicht erlaubt. Wir bestätigen Ihnen schriftlich die vereinbarte Art und Weise der Rechnungstellung und unterbreiten Ihnen im Voraus einen Kostenvoranschlag.

Wenn sich unsere Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum hinziehen, senden wir Ihnen einmal monatlich eine Zwischenrechnung. Auf diesen Rechnungen sind Honorar, Auslagen, Bürokosten und MwSt. immer konkret aufgeschlüsselt.

Dank unserer relativ niedrigen Tarife und unserer effizienten Arbeitsweise sind unsere Dienstleistungen außerordentlich marktfähig.

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