Artikel 1. DEFINITIONEN UND ANWENDUNGSBEREICH  

  1. In diesen allgemeinen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

    Die Gesellschaft:
    Die Aktiengesellschaft niederländischen Rechts RRA N.V., handelnd unter dem Namen RRA Advocaten.

    Auftraggeber:
    Eine natürliche oder juristische Person, die die Gesellschaft mit der Verrichtung von Tätigkeiten beauftragt hat.

    Das Honorar:
    Die finanzielle Gegenleistung, die die Gesellschaft für die Durchführung des Auftrags mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart hat, zuzüglich Auslagen und Bürokosten.

    Auslagen:
    Die der Gesellschaft zum Zweck der Durchführung des Auftrags entstandenen Kosten; dazu gehören unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, sofern zutreffend, Kosten für:

    a. Gerichtsgebühren
    b. Zeugen und Sachverständige
    c. Auszüge aus den öffentlichen Registern
    d. Untersuchung zu Regressmöglichkeiten, Pfändung und Insolvenzantrag     
    e. Gerichtsvollzieher, Prozessanwälte und bevollmächtigte Vertreter (sog. „rolgemachtigde“)    
    f. Postsendungen und Telefonate.

    Bürokosten:
    der von der Gesellschaft festzulegende Aufschlag auf das Honorar zur angemessenen Deckung der Kosten ihres Büros. â€‹

    Handelsvertrag:​
    ein entgeltlicher Vertrag, der eine oder mehrere natürliche Personen zu einer Lieferung oder Leistung verpflichtet und der zwischen einer oder mehreren natürlichen Personen im Rahmen der Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes oder juristischen Personen zustande gekommen ist.
     
  2. Alle Rechtsverhältnisse zwischen der Gesellschaft (inklusive die daran verbundenen Anwälte)  und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nur dann ganz oder teilweise zur Anwendung, wenn vor dem Zustandekommen des Auftrags ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass die betreffenden Bedingungen unter Ausschluss der vorliegenden Bedingungen auf den Vertrag zwischen den Parteien Anwendung finden.

Artikel 2. PREISE UND PREISÄNDERUNGEN

  1. Wurde die Höhe des Honorars zwischen der Gesellschaft und dem Auftraggeber nicht schriftlich vereinbart, errechnet sich das Honorar anhand des bis zum 1. Januar 1997 geltenden, damals vom Allgemeinen Rat des niederländischen Anwaltsverbands (Algemene Raad van de Nederlandse Orde van Advocaten) festgelegten Kalkulationsschemas für Anwaltshonorare (Calculatieschema voor Advocatendeclaraties), mit dem Unterschied, dass der in Rechnung gestellte Stundensatz dem im betreffenden Jahr geltenden Basisstundensatz gemäß Artikel 9.2 Buchst. a der Richtlinien in Insolvenzen und Zahlungsaufschüben der Arbeitsgruppe Insolvenzen des niederländischen Verbands für die Rechtsprechung (Nederlandse vereniging voor Rechtspraak, Recofa) entspricht.
     
  2. Erstreckt sich die Durchführung des Auftrags über einen Zeitraum von mehr als einem Kalenderjahr, ist die Gesellschaft zur Anhebung des vereinbarten Preises bzw. vereinbarten Stundensatzes berechtigt, wenn nach dem Vertragsabschluss einer oder mehrere der folgenden Umstände eintreten: Anstieg des in Artikel 9.2 Buchst. a der Recofa-Richtlinien genannten Basisstundensatzes, Anstieg der Kosten der von der Gesellschaft zu erbringenden, für die Durchführung des Vertrags notwendigen Leistungen, Anstieg der Versandkosten, Anstieg von Löhnen, Anstieg des Arbeitgeberbeitrags zu Sozialversicherungen oder der mit anderen Arbeitsbedingungen verbundenen Kosten, Einführung neuer und Anhebung bestehender staatlicher Abgaben auf Energie oder Reststoffe oder im Allgemeinen damit vergleichbare Umstände.
     
  3. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen verstehen sich alle genannten Preise und Tarife zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.) und sonstiger staatlicher Abgaben. 

Artikel 3. VERTRÄGE UND STORNIERUNG 

  1. Bezüglich des Zustandekommens eines Auftragsvertrags kann die Gesellschaft nur von einem mit ihr verbundenen Anwalt vertreten werden.
     
  2. Jeder Auftrag wird unter Umgehung von Artikel 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) ausschließlich von der Gesellschaft akzeptiert und ausgeführt. Das impliziert, dass der Auftraggeber sich damit einverstanden erklärt, dass die Gesellschaft den Auftrag unter ihrer Verantwortung von einem mit der Gesellschaft verbundenen Anwalt durchführen lässt.
     
  3. Hat die Gesellschaft gegebenenfalls zur Vervollständigung des Vertrages eine Auftragsbestätigung ausgestellt, wird davon ausgegangen, dass diese Auftragsbestätigung den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag korrekt und vollständig wiedergibt, sofern die Gesellschaft nicht anschließend innerhalb von fünf Werktagen eine ausdrücklich anders lautende Erklärung erhält. 
     
  4. Die Gesellschaft kann Tätigkeiten, die Teil des Vertrags sind, ganz oder teilweise von Dritten ausführen lassen. Sofern es für die Durchführung des Auftrags notwendig ist, einen Dritten hinzuzuziehen, wird dies so schnell wie möglich mit dem Auftraggeber besprochen, es sei denn, es betrifft Gerichtsvollzieher oder Prozessanwälte. Bei der Hinzuziehung eines Dritten wird die Gesellschaft die nötige Sorgfalt walten lassen.
     
  5. Die Durchführung erteilter Aufträge erfolgt ausschließlich zugunsten des Auftraggebers. Dritte können aus dem Inhalt der durchgeführten Arbeiten keine Rechte ableiten.
     
  6. Der Auftraggeber hat das Recht, einen Vertrag zu stornieren, bevor die Gesellschaft die Durchführung des Vertrags aufgenommen hat; in diesem Fall hat er den Schaden, den die Gesellschaft dadurch erleidet, zu erstatten. 
     
  7. Bei einem gemeinsam erteilten Auftrag haften die Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung der in den Honorarrechnungen der Gesellschaft aufgeführten Beträge, sofern die Tätigkeiten für die gemeinsamen Auftraggeber verrichtet wurden.

Artikel 4. QUALITÄT UND FRIST DER AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG  

  1. Die Gesellschaft entscheidet unter Beachtung der geltenden, vom niederländischen Anwaltsverband festgelegten Verhaltensvorschriften für Anwälte, auf welche Weise und von welchem Anwalt der erteilte Auftrag durchgeführt wird.
     
  2. Eine von der Gesellschaft genannte Frist gilt lediglich näherungsweise, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass es sich um eine Endfrist handelt. Auch bei Vereinbarung einer Endfrist ist die Gesellschaft erst nach Inverzugsetzung durch den Auftraggeber in Verzug.
     
  3. Bei der Ausführung des Auftrags durch die Gesellschaft hat der Auftraggeber alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach billigem Ermessen notwendig oder wünschenswert sind, insbesondere indem er Fragen der Gesellschaft umgehend beantwortet und vermeidet, dass fehler- oder mangelhafte Informationen und Unterlagen vorgelegt werden.
     
  4. Verstößt der Auftraggeber gegen die Bestimmung in Absatz 3 dieses Artikels, befindet er sich in Verzug, ohne dass es einer schriftlichen Inverzugsetzung durch die Gesellschaft bedarf. Die Gesellschaft kann in diesem Fall die Vertragserfüllung aussetzen, bis der Auftraggeber dieses Versäumnis behoben hat, unbeschadet ihrer gesetzlichen Rechte. Anschließend wird die Gesellschaft den Auftrag innerhalb einer angemessenen Frist ausführen.

Artikel 5. RECHNUNGSSTELLUNG

  1. Für die Durchführung des Vertrags schuldet der Auftraggeber der Gesellschaft das Honorar zuzüglich Auslagen, Bürokosten und Umsatzsteuer.
     
  2. Erstreckt sich die Durchführung des Auftrags über einen Zeitraum von mehr als einem Monat, können verrichtete Tätigkeiten zwischenzeitlich in Rechnung gestellt werden.
     
  3. Der Auftraggeber ist jederzeit und ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, der Gesellschaft nach einer entsprechenden Aufforderung einen Vorschuss für die Beträge zu zahlen, die er der Gesellschaft aufgrund des Auftrags schuldet. Ein erhaltener Vorschuss wird bei der Endabrechnung des Auftrags verrechnet. 

Artikel 6. Zahlung 

  1. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen hat der Auftraggeber die Rechnungen der Gesellschaft innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen; ein Anspruch auf Rabatt, Aufrechnung oder Aufschub steht ihm nicht zu. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung durch die Gesellschaft bedarf. 
     
  2. Rechnungsbeträge sind – vorbehaltlich anderer Angaben - auf ein auf der Rechnung genanntes Bankkonto zu überweisen. 
     
  3. Bei Überschreitung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Zahlungsfrist hat der Auftraggeber der Gesellschaft die gesetzlichen Zinsen auf die Hauptsumme laut Rechnung zu zahlen. 
     
  4. Wenn der Auftraggeber ein Unternehmer ist und die Rechnung an sein Unternehmen gerichtet ist, ist der Auftrag als ein Handelsvertrag zu betrachten. Wird die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Zahlungsfrist überschritten, ist der Auftraggeber wegen des Verzugs bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft schadenersatzpflichtig. Dieser Schadenersatz besteht aus dem Refinanzierungszins, der von der Europäischen Zentralbank für ihr jüngstes Hauptrefinanzierungsgeschäft festgelegt wurde, zuzüglich sieben Prozentpunkte. Der Zinsfuß wird halbjährlich angepasst. Der Schadenersatz wird ab dem Tag nach Ablauf der gemäß Absatz 1 vereinbarten Zahlungsfrist bis zum Tag der Begleichung des Betrags durch den Auftraggeber geschuldet. 
     
  5. Der Auftraggeber hat der Gesellschaft die bei der Eintreibung der Forderung anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die von der Gesellschaft im Rahmen des oben genannten Inkassoverfahrens tatsächlich gemacht werden, zu erstatten. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die von der Gesellschaft gezahlten Auslagen, wie etwa Kosten im Zusammenhang mit Informationen aus dem Einwohnermeldeamt / Handelsregister, zu erstatten.
     
  6. Die Gesellschaft berechnet die Höhe der in Absatz 5 genannten außergerichtlichen Kosten gemäß der „gesetzlichen Staffel für außergerichtliche Inkassokosten (BIK)". 

    Es steht der Gesellschaft frei, in einem gerichtlichen Verfahren vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die tatsächlich von ihr gemachten außergerichtlichen Kosten die oben genannten Pauschalbeträge übersteigen und dass die von ihr gemachten Kosten angemessen sind.

Artikel 7. HÖHERE GEWALT UND HAFTUNG 

  1. Die Gesellschaft (inklusive die daran verbundenen Anwälte) ist gegen die Risiken der Berufshaftpflicht gemäß der vom niederländischen Anwaltsverband (Nederlandse Orde van Advocaten) festgelegten Verordnung zur Berufshaftpflicht versichert. Jede Haftung der Gesellschaft (inklusive die daran verbundenen Anwälte) aufgrund des Vertrags mit dem Auftraggeber ist ausdrücklich auf den Betrag begrenzt, der aufgrund der von der Gesellschaft geschlossenen Berufshaftpflichtversicherung im betreffenden Fall gezahlt wird, einschließlich des Selbstbeteiligungsbetrags laut der betreffenden Police.
     
  2. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für den Fall, dass die Gesellschaft (inklusive die daran verbundenen Anwälte) für Fehler der von der Kanzlei hinzugezogenen Dritten haftbar ist oder für ein nicht ordnungsgemäßes Funktionieren der von der Kanzlei bei der Durchführung des Vertrags genutzten Geräte, Software, Datenbestände, Register oder anderer Sachen. 
     
  3. Jede Haftung der Gesellschaft (inklusive die daran verbundenen Anwälte) bei der Durchführung eines Auftrags, wobei Personen- oder Sachschaden entsteht, ist auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall aufgrund der von der Gesellschaft abgeschlossenen Allgemeinen Haftpflichtversicherung (Algemene Aansprakelijkheidsverzekering, AVB) gezahlt wird, einschließlich des Selbstbeteiligungsbetrags laut der betreffenden Police. 

Artikel 8. Streitigkeiten

  1. Die Gesellschaft verfügt über ein internes Beschwerdeverfahren, das Sie unter www.rra.nl finden.
  2. Über alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Zustandekommen und/oder der Ausführung unserer Dienstleistungen, einschließlich Streitigkeiten über Honorarrechnungen (und die nach eventueller interner Bearbeitung nicht geklärt wurden), werden in erster Instanz ausschließlich vom Landgericht Limburg entschieden.

Artikel 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN  

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2024; sie liegen in der Geschäftsstelle der Gesellschaft zur Einsicht aus und können von der Website www.rra.nl heruntergeladen werden. Die Bedingungen werden dem Auftraggeber zusammen mit der Auftragsbestätigung ausgehändigt beziehungsweise, wenn dies billigerweise nicht möglich ist, auf erstes Ersuchen zugeschickt. 
     
  2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft (inklusive die daran verbundenen Anwälte) und dem Auftraggeber findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung. 
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