Unter den Bereich Gesellschaftsrecht fallen für uns folgende Aspekte:

  • Gründung, Beendigung und Wiederbelebung von juristischen Personen (GmbH, AG, Stiftung, Verein, Genossenschaft) und Personengesellschaften
  • Betreuung von Verschmelzungen und Übernahmen
  • Due-Diligence-Prüfungen
  • Aktiva- und Anteilstransaktionen
  • Konflikte zwischen Anteilseignern bzw. Organen juristischer Personen
  • Haftung von Vorständen, Geschäftsführern, tatsächlichen Vorgesetzen bzw. Aufsichtsräten
  • Beratungsleistungen zur Gründung, juristischen Geschäftstätigkeit und Beendigung einer Einzelunternehmung, eines Vereins, einer Stiftung oder einer Genossenschaft (bitte prüfen, wo die Einzelunternehmung erwähnt wird, ob das unter Gesellschaftsrecht ist)
  • Beratung von Unternehmen, die in Schwierigkeiten stecken
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